Donnerstag, 13. Februar 2014

Behördenwege nach der Geburt (Deutsche in Österreich)

Wenn deutsche Staatsbürger in Österreich ein Kind bekommen, gibt es einige spezielle Behördenwege einzuhalten. Trotz der ganzen EU-Regelung und Vereinheitlichung muss man sich um viele Unterlagen kümmern und einige Stellen abklappern...


Auch das Thema "Anmeldebescheinigung" ist recht sonderbar, weil man praktisch nirgends darauf hingewiesen wird, dass man sich trotz Niederlassungsfreiheit bei der Fremdenpolizei melden muss und eine wichtige Frist nicht versäumen darf!



Aber mal von Anfang an:
Um was muss man sich als deutsche Staatsbürger im österreichischen Alltag kümmern?



VORAB:
Hält man sich länger als 3 Monate in Österreich auf, muss man eine sogenannte Anmeldebescheinigung bei der nächsten Bezirkshauptmannschaft (Fremdenpolizei/Migrationswesen) oder in Wien (MA35) beantragen. Hier muss man nachweisen, was man in Österreich macht (Arbeit, Ausbildung) bzw. wer den Aufenthalt finanziert, wenn man keine Arbeit hat. LINK.

Das ganze kostet 15€ und man erhält nach ein paar Tagen einen Zettel, den man im Alltag praktisch niemals braucht... es sei denn, man will später Kinderbetreuungsgeld (so gehts) beantragen.

Wenn man dann (so wie ich) länger als 5 Jahre im Land lebt, kann man sich sogar noch ein weiteres Formular unter den Nagel reißen: Die Bescheinigung des Daueraufenthaltes (nochmal 15€).
Hiermit "erwirbt" man das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht in Österreich.

Wir merken uns also: Anmeldebescheinigung vor der Geburt besorgen!




1. Meldung Geburt & Wohnsitz
Innerhalb von 1 Woche (nach der Geburt) muss man zum zuständigen Gemeindeamt (Standesamt) - im Ort wo man entbunden hat - gehen und dort die Geburt "anzeigen".  Hier erhält man dann die Geburtsurkunde und den Meldezettel. In den meisten Krankenhäusern kann man dies jedoch bei der stationären Aufnahme auch regeln, falls täglich ein Mitarbeiter des regionalen Standesamtes vorbeischaut.

Dann erfolgt von der Behörde eine Meldung an die Sozialversicherung, um eine Sozialversicherungsnummer zu erhalten (Kind) und eine E-Card wird beantragt. Innerhalb von 1-2 Wochen kommt dann per Post die neue E-Card. Sind die Eltern nicht verheiratet und soll der Vaterschaftsnachweis bestätigt werden, muss man auch nochmal zum Standesamt.

Wichtige Unterlagen: Link
- Eltern Geburtsurkunden
- Heiratsurkunde oder Nachweis Vaterschaftsanerkennung
- evtl. Staatsbürgerschaftsnachweis (Reisepass, Personalausweis D.)
- Meldebestätigung (Wohnsitz) Eltern
- evtl. Krankenhausbestätigung (Aufenthaltsbestätigung)
Kosten: gebührenfrei



2. Krankenkasse
Meldung der Geburt, um weiterhin Wochengeld zu bekommen. Außerdem wird die E-Card für den Nachwuchs beantragt!  Link

Wichtige Unterlagen:
- Geburtsurkunde Kind
- E-Card für Mitversicherung bei den Eltern
- Mutter-Kind Pass oder Krankenhaus-Aufenthaltsbestätigung


3. Finanzamt / Gemeinde
Um die Familienbeihilfe zu beantragen, muss man die Wohnsitzgemeinde besuchen. Meistens erhält man noch ein Begrüßungspaket/Gutschein und den oö. Familienplaner (mit Gutscheinen).
Vom Finanzamt erhält man dann eine schriftliche Übersicht per Post, wie lange die Familienbeihilfe ausbezahlt wird.

Wichtige Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind
- Bestätigung von der Krankenkasse

Früher musste man wegen der Familienbeihilfe zum Finanzamt. Heute ist der Besuch noch wichtig, wenn man den Absetzbetrag beantragen will.


4. Bezirkshauptmannschaft
Um später das Kinderbetreuungsgeld zu beantragen, benötigt nicht nur die (deutsche) Mutter eine Anmeldebescheinigung, sondern auch das Kind! Frist: 4 Monate

Wichtige Unterlagen:
- Geburtsurkunde Kind
- Meldebestätigung Kind
- Nachweis Krankenversicherungsschutz (Mitversicherung GKK)
- Lohnzettel Kindsvater (3 Monate)


5. Krankenkasse
Zur Beantragung von Kinderbetreuungsgeld (Varianten) muss man zur nächsten Vertretung der (Gebiets)krankenkasse gehen. Dort kann man sich (als nicht arbeitende Mutter) später auch beim Kindsvater mitversichern lassen (kostenlos für Verheiratete), wenn das KBG ausgelaufen ist und die Mutter weiterhin zu Hause bleiben will.

Wichtige Unterlagen:
- Geburtsurkunde Kind
- Meldebestätigung (Wohnsitz) Eltern,
- beide Anmeldebestätigung (EU Bürger) von der Bezirkshauptmannschaft!



6. Deutsche Botschaft
Seit 2012 benötigt jedes Kind einen eigenen Reisepass und kann nicht mehr bei den Eltern eingetragen werden. Link


"Die Deutsche Botschaft in Wien ist für die Bearbeitung des Passantrags Ihres Kindes zuständig, wenn es in Österreich seinen Lebensmittelpunkt hat und bei einer österreichischen Gemeinde angemeldet sowie in der Bundesrepublik Deutschland nicht (mehr) gemeldet ist. DesWeiteren können Eltern von Kindern beim deutschen Honorarkonsul in Bregenz, Graz,Innsbruck, Linz oder Salzburg den Kinderreisepass beantragen. Anschriften und Telefonnummern finden Sie auf der Website der Botschaft.
Die persönliche Vorsprache aller Sorgeberechtigten ist erforderlich. Kinder müssen bei der Antragstellung ebenfalls anwesend sein. Für die Passbeantragung an der Botschaft muss ein Termin vereinbart werden."

Wichtige Unterlagen:
- Geburtsurkunde Kind
- Heiratsurkunde, Ehebuch
- Meldebestätigung
- Personalausweis/Reisepass Eltern
- Lichtbild Kind (biometrisch!)
- Terminvergabe!! Link  
Kopien gleich mitbringen!

Kosten: 26€ (Kinderreisepass)




STAND: April 2014

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