Freitag, 15. November 2013

Auswandern für Dummies


Nach der ersten Einführung möchte ich nochmal kurz zusammenfassen, wie man nach Österreich auswandert, bzw. welche Behördenwege man auf sich nehmen muss.




AUSWANDERN für DUMMIES



Weitere Themen zum Auswandern:
Grundgedanken
Land & Leute
Arbeit
Leben, Alltag, Essen
Soziales, Familie




Grundsätzlich gibt es 2 verschieden Wege zu beachten !

1) Auswanderung mit Planung & Voraussicht
2) Auswandern überstürzt und chaotisch

Wer Plan b wählt, muss mit langen Wartezeiten rechnen und irgendwo (in Österreich) einen Freund oder finanzielle Unterstützung haben.


Plan 1a) Land kennenlernen
Beispiel: Ich bin arbeitslos und möchte unbedingt wieder arbeiten und wenn alles passt nach Österreich auswandern. Außerdem habe ich in Deutschland eine gute Ausbildung genoßen und möchte micht weiterbilden.

1. Man sucht sich im Internet ein paar Stellen (meist Leasing) und bewirbt sich auf das Stellenangebot (Bsp. OÖ). Hier sollte man sich über das neue Heimatland informieren, da jedes Bundesland regionaltypische Unterschiede aufweist.
Oberösterreich ist Bayern sehr ähnlich und man muss noch nicht soviele Bergketten befürchten.

2. Hat man einen ordentlichen Lebenslauf mit guten Qualifkationen hingeschickt, sollte sich bald jemand melden. Eine Terminvergabe geht (telefonisch) meist recht flott und wenn man in D. arbeitslos gemeldet ist, sollte man die weitere Vorgehensweise mit dem AA Berater besprechen (Reise ins Ausland).

3. Da Leasingagenturen händeringend nach gutem Fachpersonal suchen, kann man hier eine Rückmeldezeit von 1-2 Monaten (optimaler Fall) rechnen.

4. Eine seriöse Leasingfirma fordert keine Vorauszahlung, organisiert dafür aber ein Pensionszimmer und schickt wichtige Unterlagen zu.

5. Im Normalfall reist man an einem Wochenende an, um am Montag/Dienstag zum Vorstellungsgespräch zu gehen. Wenn der Job und Arbeitgeber passt, wird man sich einig und unterschreibt einen Arbeitsvertrag (evtl. erst Leasing).

6. Dann fährt man zurück nach Hause, regelt dort alles und zieht vorerst mit kleinem Gepäck nach Österreich. Da dt. Leasingarbeiter eine Auslöse erhalten, kann man hiervorn erstmal das gemietete Zimmer bezahlen.

7. Nach spätestens 6 Monaten würde ich mir überlegen, eine günstige Mietwohnung zu suchen. Da man hier meist eine Kaution (3 Monatsmieten) zahlen muss und 3-4 Gehaltszettel nachweisen muss, ist es wichtig, diese Zeit abzuwarten.

8. In der Zwischenzeit (wenn Land & Leute angenehem sind^^) kann man sich häuslich einrichten.




b) Behördengänge
  • Sobald man eine Mietwohnung besitzt, wird man vom Vermieter an die Gemeinde gemeldet und kann sich dann eine Meldebestätigung abholen. Alternativ muss man mit dem Mietvertrag zur Gemeinde gehen und sich dort anmelden.

  • Wenn man länger als 3 Monate am Stück in Österreich bleiben will, muss man sich bei der Fremdenpolizei (Bezirkshauptmanschaft o. MA35) melden. Hier wird geprüft, ob man eine Wohnung & Arbeit hat bzw. ob man sich selbst versorgen kann. Dort muss man auch ein Foto (+ Gehaltszettel) mitbringen und erhält nach 2-3 Monaten dann eine Anmeldebestätigung. Da EWR-Bürger ein freies Niederlassungs- und Arbeitsrecht genießen, ist das nur eine bürokratische Beschäftigungsmaßnahme, die 15€ kostet.

Ich musste bis heute noch nie diese Anmeldebestätigung irgendwo herzeigen!




"EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger und Schweizerinnen/Schweizer sind unionsrechtlich zum Aufenthalt für mehr als drei Monate berechtigt, wenn sie
- in Österreich Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer oder Selbständige sind oder
- für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, sodass sie während ihres Aufenthalts weder Sozialhilfeleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen oder
- als Hauptzweck ihres Aufenthaltes eine Ausbildung einschließlich einer Berufsausbildung bei einer öffentlichen Schule oder einer rechtlich anerkannten Privatschule oder Bildungseinrichtung absolvieren und für sich und ihre Familienangehörigen über eine ausreichende Krankenversicherung und ausreichende Existenzmittel verfügen.

Angehörige von (...) Österreicherinnen/Österreichern, die ihr unionsrechtliches Aufenthaltsrecht in Anspruch genommen haben, die EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (...) sind und nicht selbst die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, sind (...) zum Aufenthalt von mehr als drei Monaten berechtigt, wenn sie:
- Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene Partnerin/eingetragener Partner sind
- Lebenspartnerinnen/Lebenspartner sind und das Bestehen einer dauerhaften Beziehung nachweisen können oder
- (....)  Link




  • Hat man einen festen Job, erhält man auch sofort die grüne E-Card (Krankenversicherung) und kann sich bei Problemen behandeln lassen (Vertragsärzte). In fast jedem Ort gibt es eine Außenstelle der Gebietskrankenkassen und dort kann man sich auch beraten lassen.
 
  • Wenn man länger als 5 Jahre ununterbrochen in Österreich wohnt & arbeitet, kann man sogar eine Bescheinigung des Daueraufenthaltes beantragen!
    Diese Daueraufenthaltskarte ist dann sowas wie ein Lichtbildausweis



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